SICHERHEIT & KLARHEIT: WICHTIGE VERFÜGUNGEN
MANCHE ENTSCHEIDUNGEN TRIFFT MAN AM BESTEN, BEVOR SIE DRINGEND WERDEN.
Wer sich frühzeitig mit Themen wie Testament, Patientenverfügung oder Organspende auseinandersetzt, kann für sich selbst Klarheit gewinnen und gleichzeitig nahestehenden Menschen eine große Last abnehmen. Im Fall der Fälle wissen Angehörige dann, was gewünscht ist.
Im Folgenden finden Sie eine kurze Einführung in diese zentralen Bereiche der persönlichen Vorsorge. Weiterführende Informationen sowie offizielle Formulare stellt beispielsweise das Bundesministerium der Justiz auf seiner Website bereit: www.bmj.de
DAS TESTAMENT
Wer über die gesetzliche Erbfolge hinaus eigene Vorstellungen zur Verteilung seines Vermögens hat, sollte diese in einem Testament festhalten. Ein handgeschriebenes Testament muss eigenhändig verfasst, unterschrieben und mit Ort und Datum versehen sein. Wer zusätzlich rechtliche Sicherheit möchte, kann das Dokument notariell beurkunden lassen.
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eine klare Reihenfolge beim Erben:
1. Ordnung: Ehepartner, Kinder und Enkel
2. Ordnung: Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen
3. Ordnung: Großeltern, Tanten/Onkel, Cousinen/Cousins
Darüber hinaus stehen bestimmten nahen Angehörigen – insbesondere Ehepartnern und Kindern – sogenannte Pflichtteile zu, die ihnen auch bei abweichenden Verfügungen grundsätzlich zustehen.
BITTE BEACHTEN SIE
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar.
Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
DIE PATIENTENVERFÜGUNG
Eine Patientenverfügung ermöglicht es, medizinische Maßnahmen für den Fall festzulegen, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann. Zum Beispiel ob Sie in bestimmten medizinischen Situationen lebenserhaltende Maßnahmen wünschen oder bewusst darauf verzichten möchten. Damit gibt die Patientenverfügung den behandelnden Ärzten sowie den Angehörigen Orientierung und schafft Sicherheit in einer schwierigen Situation.
Wichtig ist, dass Ihre Verfügung eindeutig formuliert, schriftlich verfasst und unterschrieben ist. Idealerweise ist sie gut auffindbar oder liegt einer Vertrauensperson vor.
DER ORGANSPENDEAUSWEIS
Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist hochpersönlich und sollte in jedem Fall bewusst getroffen werden. Wer sich zu Lebzeiten klar äußert, erspart Angehörigen eine schwierige Entscheidung in einer emotional belastenden Situation.
Mit dem Organspendeausweis können Sie sowohl Ihre Bereitschaft zur Spende von Organen und Gewebe als auch einen Widerspruch dokumentieren. Der Ausweis ist keine rechtliche Verpflichtung, sondern dokumentiert lediglich Ihren Willen.
Anstelle des Ausweises können Sie Ihre Entscheidung auch online registrieren lassen: www.organspende-register.de
Damit persönliche Verfügungen im Ernstfall auch tatsächlich berücksichtigt werden, ist es wichtig, dass sie auffindbar sind. Das zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer bietet hierfür eine verlässliche Lösung: Hier können Sie Informationen zu Ihrer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung hinterlegen. So haben beispielsweise Gerichte im Bedarfsfall schnellen Zugriff auf die notwendigen Angaben.
Weitere Informationen zum Eintrag ins Vorsorgeregister finden Sie unter: www.vorsorgeregister.de